Der BNN-Kodex. Unsere Selbstverpflichtung.

Präambel

Das Vertrauen der Leserinnen und Leser in die Wahrhaftigkeit unserer Berichterstattung und die Integrität der Redaktion ist das wichtigste Kapital der Badischen Neuesten Nachrichten. Es zu bewahren ist die oberste Pflicht aller Redakteurinnen und Redakteure. Wir berichten unabhängig, überparteilich und unvoreingenommen, inhaltlich umfassend, hintergründig und aktuell. Wir orientieren uns an höchsten professionellen und ethischen Standards, vor allem an den publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserates und bekennen uns zum Pressekodex mit seinen 16 Ziffern. Wir streben danach, die Wirklichkeit korrekt abzubilden. Wir verbreiten nur Informationen aus zuverlässigen Quellen. Falsche Informationen berichtigen wir. Unsere Informationen beschaffen wir auf rechtlich zulässige und ethisch korrekte Art und Weise. Freier, unabhängiger und kritischer Journalismus dient der Sicherung und dem Erhalt der demokratischen Freiheitsrechte. Die Verantwortung, die sich daraus ergibt, bedeutet auch die Verpflichtung zur Fairness und zum Augenmaß.

1. Die Badischen Neuesten Nachrichten sind überparteilich

Unsere redaktionelle Linie orientiert sich nicht an den Zielen einer politischen Partei. In unseren Entscheidungen sind wir unabhängig von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Beeinflussungsversuchen und beugen uns keinem Druck. Wir entscheiden unabhängig von persönlichen Interessen oder Neigungen. Die Redaktion hat sich Objektivität und Neutralität auf die Fahnen geschrieben und strebt die Umsetzung dieser Ziele jeden Tag aufs Neue an. In der Sache können wir Partei ergreifen, allerdings nur mit guten nachvollziehbaren Argumenten und Meinungen, die sich nicht gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Wir sehen uns in einer christlich-humanistischen Tradition, pflegen allerdings eine Weltoffenheit gegenüber allen Religionen.

2. Die Badischen Neuesten Nachrichten sind redaktionell unabhängig

Unser Verlag befindet sich mehrheitlich im Besitz der karitativen Wilhelm-Baur-Stiftung, womit die Unabhängigkeit und der Fortbestand der Regionalzeitung inmitten großflächiger publizistischer Verbünde gesichert sind. Unsere Redaktionen sind nicht abhängig von Parteien, Wirtschaftsunternehmen oder anderen Lobbyisten-Gruppen. Wir können uns unsere Meinung ohne Einflussnahme von dritter Seite frei bilden und sie ungehindert veröffentlichen. Die Mitglieder der Redaktion vermeiden Abhängigkeiten und machen mögliche Interessenskonflikte (etwa bei einer privaten Vereinstätigkeit) für den Leser transparent.

3. Grundlagen der redaktionellen Berichterstattung

3.1. Quellen

Quellen werden im Text klar benannt, so dass der Leser bzw. die Leserin weiß, woher Zitate und Informationen stammen. Gegebenenfalls kann auch ein zusätzlicher Hinweis sinnvoll sein, wie z. B. „Bei unserer Recherche unterstützte uns das Stadtarchiv Karlsruhe“. Wir wahren das Berufsgeheimnis, machen von unserem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und geben Informanten nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit wird von uns garantiert.

3.2. Anonymisierung von Quellen

Es gibt Situationen, in denen wir die uns namentlich bekannten Gesprächspartner oder Gesprächspartnerinnen anonymisieren müssen, weil diese durch eine Berichterstattung Nachteile erleiden könnten. Wir machen von dieser Möglichkeit jedoch nur sehr sparsam Gebrauch und weisen die Leserinnen und Leser ausdrücklich auf die Anonymisierung und den Grund dafür hin.

3.3. Wahlkampfberichterstattung

Zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gehört, dass die Redaktionen der Badischen Neuesten Nachrichten in der Wahlkampfberichterstattung auch über Auffassungen berichten, die sie selbst nicht teilen.

3.4. Pressemitteilungen

Pressemitteilungen werden von der BNN-Redaktion als solche bei der Veröffentlichung kenntlich gemacht.

3.5. Interview

Eine Autorisierung von Wortlaut-Interviews ist statthaft und bei komplexen Inhalten auch sinnvoll. Auf keinen Fall darf eine Autorisierung dazu führen, dass der Interviewpartner oder die Interviewpartnerin Eingriff in Inhalt und / oder Fragen nimmt.

3.6. Fairness / Persönlichkeitsschutz / Unschuldsvermutung / Verdachtsberichterstattung / Selbsttötung

Wir sind im Umgang mit Menschen fair und respektvoll. Wir wahren die Privatsphäre, sofern nicht wichtige Gründe des öffentlichen Interesses dem entgegenstehen. Wir achten die Würde des Menschen, respektieren die Unschuldsvermutung und diskriminieren keine Bevölkerungsgruppen. Ob wir die Nationalitäten von mutmaßlichen Tätern und Täterinnen nennen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei der Berichterstattung über Selbsttötungen sind wir äußerst zurückhaltend. Sollte eine Berichterstattung wegen besonderer Umstände (z. B. Person des öffentlichen Lebens oder große Auswirkungen) trotzdem notwendig sein, verweisen wir die Leserinnen und Leser auf Hilfsangebote, um Nachahmeffekten entgegenzuwirken.

3.7. Nationalitätennennung

In der Berichterstattung über Straftaten achten wir darauf, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täterinnen und Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

3.8. Öffentlichkeitsfahndung

Wenn die Behörden nach einem Straftäter bzw. Straftäterin oder vermissten Person mit Bild und / oder Klarnamen fahnden, übernehmen wir diese Informationen, weil sie möglicherweise wesentlich zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen können. Ist der Fall jedoch abgeschlossen, weil beispielsweise eine vermisste Person gefunden wird, verwenden wir die diesbezüglichen Informationen (Bild und Name) nicht mehr, bzw. löschen sie aus unseren Online-Angeboten.

4. Trennung von Anzeigen und Redaktion

Die redaktionelle Arbeit wird nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche oder wirtschaftliche Interessen der Journalisten beeinflusst. Wir achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Anzeigen. Verlag und Redaktion stimmen darin überein, dass durch einen Anzeigenauftrag kein Einfluss auf die redaktionellen Inhalte ausgeübt wird. Sofern bezahlte Veröffentlichungen nicht aufgrund ihrer Gestaltung bereits eindeutig als Werbung erkennbar sind, werden sie klar gekennzeichnet, in Print und Online durch das Wort „Anzeige“. Bei Medienpartnerschaften zum Beispiel im kulturellen Bereich trennen wir klar zwischen der unabhängigen Berichterstattung über das Ereignis und den Sponsoring-Absprachen zwischen Verlag und Veranstalter.

5. Vergünstigungen und Presserabatte

Die Annahme von Vorteilen, Vergünstigungen und Presserabatten jeder Art, die die Entscheidungsfreiheit der Redaktion oder die journalistische Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit gefährden könnten, ist unzulässig. Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit könnte beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden.

5.1. Reisen und sonstige Einladungen

Den Leserinnen und Lesern muss transparent dargestellt werden, wer für welche Kosten aufgekommen ist. Also: Wer hat die Reise / Einladung bezahlt und was beinhaltete dies alles. Dieser Hinweis darf nicht im Text versteckt werden, sondern muss als Extra-Kasten dazugestellt werden.

5.2. Autotests

Auch hier muss den Leserinnen und Lesern transparent dargestellt werden, dass der Wagen kostenlos vom Hersteller bereitgestellt wurde. Ist eine Reise damit verbunden, muss dies auch deutlich gemacht werden.

6. Richtigstellung

Wenn uns Fehler unterlaufen, geben wir sie offen zu, stellen sie richtig und entschuldigen uns. Auch auf digitalen Kanälen machen wir die Fehlerkorrekturen transparent. Unsere Richtigstellungen sind leicht als solche erkennbar.

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